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IG Metall Olpe
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Update für Schwerbehindertenvertretungen

Schulung nach §179 Abs. 4 SGB IX

Diese Schulung dient dem Erlangen von Fachwissen zur Arbeit als Schwerbehindertenvertretung.

Die Teilnehmer*innen werden geschult über  Aufgaben und Möglichkeiten ihrer Funktion, konkrete Hilfsangebote, die genutzt werden können,  betriebliche und außerbetriebliche Ansprechpartner*innen und  Weiterbildungsmöglichkeiten. Außerdem informieren wir über aktuelle Entwicklungen im Arbeits- und Sozialrecht

Der Anspruch von Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten auf Freistellung für Schulungsveranstaltungen ergibt sich aus § 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX. Neben der Vertrauensperson hat auch das erste stellvertretende Mitglied einen uneingeschränkten Anspruch auf die Teilnahme an erforderlichen Schulungen (§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX) Die Kosten, die infolge der Teilnahme an einer erforderlichen Schulungsveranstaltung entstehen, hat der Arbeitgeber bzw. die Dienststelle nach (§ 179 Abs. 8 S. 1 SGB IX) zu zahlen.

 Die Kosten von ca. 45 € werden den Arbeitgebenden im Anschluss an die Veranstaltung in Rechnung gestellt.

Tagesordnung:

Neue Entwicklungen im Schwerbehindertenbereich (Rechtsprechungen und Behindertenpolitik)

SBV-Arbeitskreis in NRW stellt sich vor

Bildung für SBVen

SBV-Netzwerk: Austausch der Betriebe

Verschiedenes

Datum
Mittwoch, 11. Juni 2025 08:30 bis Mittwoch, 11. Juni 2025 11:30
Veranstaltungsort
Kochs Hotel Olpe https://www.kochs-stadthotel.de/ Bruchstraße 16 57462 Olpe
Karte
Beteiligte Personen

Klaudia Tichy

Referent:in

Klaudia Tichy

Ansprechpartner:in

Anmeldung
normale Web Anmeldung

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