Update für Schwerbehindertenvertretungen
Schulung nach §179 Abs. 4 SGB IX
Diese Schulung dient dem Erlangen von Fachwissen zur Arbeit als Schwerbehindertenvertretung.
Die Teilnehmer*innen werden geschult über Aufgaben und Möglichkeiten ihrer Funktion, konkrete Hilfsangebote, die genutzt werden können, betriebliche und außerbetriebliche Ansprechpartner*innen und Weiterbildungsmöglichkeiten. Außerdem informieren wir über aktuelle Entwicklungen im Arbeits- und Sozialrecht
Der Anspruch von Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten auf Freistellung für Schulungsveranstaltungen ergibt sich aus § 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX. Neben der Vertrauensperson hat auch das erste stellvertretende Mitglied einen uneingeschränkten Anspruch auf die Teilnahme an erforderlichen Schulungen (§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX) Die Kosten, die infolge der Teilnahme an einer erforderlichen Schulungsveranstaltung entstehen, hat der Arbeitgeber bzw. die Dienststelle nach (§ 179 Abs. 8 S. 1 SGB IX) zu zahlen.
Tagesordnung:
Neue Entwicklungen im Schwerbehindertenbereich (Rechtsprechungen und Behindertenpolitik)
SBV-Arbeitskreis in NRW stellt sich vor
Bildung für SBVen
SBV-Netzwerk: Austausch der Betriebe
Verschiedenes
Klaudia Tichy
Referent:in
Klaudia Tichy
Ansprechpartner:in