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Tagung für Schwerbehindertenvertreter*innen

Schulung nach §179 Abs. 4 SGB IX

Diese Schulung dient dem Erlangen von Fachwissen zur Arbeit als Schwerbehindertenvertretung.

Die Teilnehmer*innen werden geschult über  Aufgaben und Möglichkeiten ihrer Funktion, konkrete Hilfsangebote, die genutzt werden können,  betriebliche und außerbetriebliche Ansprechpartner*innen und  Weiterbildungsmöglichkeiten. Außerdem informieren wir über aktuelle Entwicklungen im Arbeits- und Sozialrecht

Mit diesen und weiteren Themen möchten wir uns mit euch auf der Tagung befassen und begrüßen dazu auch Gäste die erst später bekannt gegeben werden.

 Die Schwerbehindertenvertreter*innen haben nach § 179 Abs. 4 SGB IX das Recht, an dieser Bildungsveranstaltung teilzunehmen.

Betriebsratsmitglieder beschließen ihre Teilnahme nach § 37 Abs. 6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG und teilen den Beschluss dem Arbeitgeber schriftlich mit.

Die Kosten für das Seminar betragen ca. 70 € (Seminarpauschale, Verpflegungskosten etc.) und sind vom Arbeitgeber zu tragen. Die Seminarkosten werden dem Arbeitgeber nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt.

Geplante Termine