Tagung für Schwerbehindertenvertreter*innen
Schulung nach §179 Abs. 4 SGB IX
Diese Schulung dient dem Erlangen von Fachwissen zur Arbeit als Schwerbehindertenvertretung.
Die Teilnehmer*innen werden geschult über Aufgaben und Möglichkeiten ihrer Funktion, konkrete Hilfsangebote, die genutzt werden können, betriebliche und außerbetriebliche Ansprechpartner*innen und Weiterbildungsmöglichkeiten. Außerdem informieren wir über aktuelle Entwicklungen im Arbeits- und Sozialrecht
Mit diesen und weiteren Themen möchten wir uns mit euch auf der Tagung befassen und begrüßen dazu auch Gäste die erst später bekannt gegeben werden.
Die Schwerbehindertenvertreter*innen haben nach § 179 Abs. 4 SGB IX das Recht, an dieser Bildungsveranstaltung teilzunehmen.
Betriebsratsmitglieder
beschließen ihre Teilnahme nach § 37 Abs. 6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG
und teilen den Beschluss dem Arbeitgeber schriftlich mit.
Die Kosten für das Seminar
betragen ca. 70 € (Seminarpauschale, Verpflegungskosten etc.) und sind vom
Arbeitgeber zu tragen. Die Seminarkosten werden dem Arbeitgeber nach der
Veranstaltung in Rechnung gestellt.